Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für die Stufe 2 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie für die Stadt Castrop-Rauxel
Mithilfe von Lärmaktionsplänen gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sollen Gebiete mit hohen Lärmbelastungen identifiziert werden.
Außerdem soll eine Lärmminderung für besonders belastete Bereiche sowie der Schutz ruhiger Gebiete gegen eine Zunahme von Lärm angestrebt werden.
Hierzu wurden für die Stadt Castrop-Rauxel Belastungsschwerpunkte identifiziert und Maßnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung entwickelt.
Auftraggeber: EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel
Beispielprojekt für eine ganze Reihe von Projekten im Rahmen der Lärmaktionsplanung in NRW