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Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für die Stufe 2 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie für die Stadt Castrop-Rauxel

Mithilfe von Lärmaktionsplänen gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sollen Gebiete mit hohen Lärm­belastungen identifiziert werden.

Außerdem soll eine Lärmminderung für besonders belastete Bereiche sowie der Schutz ruhiger Gebiete gegen eine Zunahme von Lärm angestrebt werden.

Hierzu wurden für die Stadt Castrop-Rauxel Belastungs­schwerpunkte identifiziert und Maßnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung entwickelt.

Auftraggeber: EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel

Beispielprojekt für eine ganze Reihe von Projekten im Rahmen der Lärmaktionsplanung in NRW

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